Ordnungs­geld­verfahren vom Bundesamt für Justiz erhalten? Wir helfen Ihnen!

Haben Sie ein Schreiben zum Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB vom Bundesamt für Justiz erhalten? Keine Panik! Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Sie schnell und kompetent.

Was bedeutet das Schreiben?

Das Bundesamt für Justiz droht, gegen Ihr Unternehmen ein Ordnungsgeld festzusetzen, weil die Rechnungslegungsunterlagen für ein bestimmtes Geschäftsjahr nicht fristgerecht offengelegt wurden. Dies kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Sofortige Analyse Ihres Schreibens
  • Schnelle Handlungsempfehlungen zur Vermeidung der Festsetzung von Ordnungsgeldern
  • Unterstützung bei der Offenlegung der fehlenden Unterlagen
  • Vertretung gegenüber dem Bundesamt für Justiz
  • Einspruch oder Beschwerde gegen die Entscheidung, falls sinnvoll

Handeln Sie jetzt!

    1. Laden Sie hier Ihr Schreiben hoch:

    Wenn der Upload für Sie nicht möglich ist, schreiben Sie bitte eine E-Mail inkl. Anhang an dw@dirkwinkler.tax.

    2. Vereinbaren Sie einen Rückruftermin:

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
    Wir möchten Sie individuell informieren und beraten. Deshalb bitten wir Sie, der Verwendung Ihrer Daten zuzustimmen, insbesondere der des Dateiuploads. Wir werden diese vertrauensvoll behandeln und lediglich für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden.

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    Ich habe die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gelesen und bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten einverstanden.

    Bitte beweisen Sie, dass Sie kein Spambot sind und wählen Sie das Symbol Tasse.

    Warum Sie schnell reagieren sollten:

    Die Frist zur Einreichung der Unterlagen beträgt nur 6 Wochen nach Rechtskraft, hier die förmliche Zustellung. Wenn diese Frist abgelaufen ist, beträgt das festgesetzte Ordnungsgeld in der Regel 2.500 EUR. Bei Nichtzahlung droht ein erneutes, höheres Ordnungsgeld von 5.000 EUR, bis hin zu 25.000 EUR. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

    Häufige Fragen zum Ordnungsgeldverfahren

    Die nach §§ 325, 326, 327 HGB erforderlichen Rechnungslegungsunterlagen für das betroffene Geschäftsjahr. Je nach Größenklasse der Gesellschaft ändert sich der Umfang der einzureichenden Unterlagen. Für eine Kleinstkapitalgesellschaft ist beispielsweise eine verkürzte Bilanz und Angaben zur Feststellung zu übermitteln; die Übermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung ist nicht erforderlich. Weiterhin handelt es sich hier um eine Pflicht zur Hinterlegung und keine Offenlegung, auf den ersten Blick sind die Daten somit nicht für jeden Leser einzusehen.

    Zwingend auf elektronischem Wege beim Unternehmensregister.

    Das erste festgesetzte Ordnungsgeld beträgt in der Regel 2.500 EUR. Bei Nichtzahlung wird der Betrag vollstreckt, zum Beispiel durch Kontenpfändung. Selbst wenn die Gesellschaft über kein Vermögen verfügt, kommt unter Umständen eine Pfändung beim Geschäftsführer oder Liquidator als Haftungsschuldner in Betracht, wenn dieser den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Wenn nach Festsetzung des ersten Ordnungsgeldes nicht reagiert wird, wird ein erneutes, höheres Ordnungsgeld von 5.000 EUR angedroht und festgesetzt. Im Anschluss steigt die Festsetzung an bis zu einem Ordnungsgeld von 25.000 EUR.

    Die Frist zur Einreichung der Unterlagen beträgt nur 6 Wochen nach Zustellung der Androhung des Ordnungsgeldes. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

    Vertrauen Sie unserer Expertise

    Als Ihr Steuerberater kümmern wir uns um die fristgerechte Erfüllung Ihrer Offenlegungspflichten und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Bundesamt für Justiz. Kontaktieren Sie uns noch heute, um kostspielige Folgen zu vermeiden!

    Ich bin Dirk Winkler. Ich bin geprüfter Steuerberater mit über 20 Jahren Berufserfahrung. Auf meine Aussagen können Sie sich verlassen.

    Ich arbeite in jeder Beratung für Sie einen möglichst hohen, realen und messbaren Mehrwert heraus. Ich arbeite stets im Rahmen des Gesetzes, aber nicht für das Gesetz oder für das Finanzamt, sondern für Sie. Ich werde Ihnen zeigen, welche Wege Sie beschreiten können, und wovon Sie die Finger lassen sollten.

    Bei unternehmerischen Entscheidungen gibt es auch eine Vielzahl von Einflussfaktoren, nicht nur die Steuer. Wir beleuchten zusammen alle Aspekte, damit Sie eine Entscheidung reflektiert und klug treffen können.

    Meine Beratung kann nur so gut sein, wie Sie sich beraten fühlen. Deswegen führen wir den Dialog auf Augenhöhe – ich erkläre das komplizierte und staubige Thema Steuern für Sie so, dass Sie alles Wesentliche verinnerlichen werden.