Grundsteuererklärung
Achtung: Die Abgabefrist für Ihre Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Wenden Sie sich noch heute an uns für eine Beratung zur Grundsteuererklärung! Unsere Experten beantworten alle Ihre Fragen und machen den Ablauf für Sie so reibungslos wie möglich. Kontaktieren Sie uns jetzt und legen Sie los!
Einleitung
Das System der Besteuerung von Immobilienbesitzern hat sich nachhaltig verändert. Angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken müssen alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden, um eine gerechtere Belastung für die von dieser Steuerreform Betroffenen zu schaffen. Um die Genauigkeit dieser Berechnungen zu gewährleisten, wird von den Hausbesitzern erwartet, dass sie ihre Daten bis zum 31. Januar 2023 elektronisch übermitteln – die daraus resultierenden Änderungen werden ab 2025 sichtbar.
Die neue Grundsteuer in der Übersicht
- Alle Immobilien und Grundstücke werden neu bewertet
- Verpflichtet sind die Eigentümer von Grundstücken – maßgeblich ist das Eigentum am 01.01.2022, auch wenn mittlerweile verkauft wurde
- Bis zum 31.1.2023 muss eine Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden
Benötigte Unterlagen (Auszug)
- Eigentumsverhältnisse
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück, Anteil)
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Nutzungsart (Wohnen oder gewerblich)
- Aktenzeichen, mitgeteilt vom Finanzamt
- Wohnfläche
- Nutzfläche (zB Kellerflächen, Abstellräume)
- Bei Mehrfamilienhaus: Miteigentumsanteil bzw. Größe der Sondernutzungsflächen
- Grundbuchblatt (aus Grundbuchauszug)
- Sonderbestimmungen bei landwirtschaftlicher Fläche
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung
Nachdem Sie Ihre Grundsteuererklärung eingereicht haben, verwendet das Finanzamt die darin enthaltenen Daten, um einen Wert für die Berechnung der damit verbundenen Steuern zu ermitteln. Sie erhalten von dort Bescheide, in denen Ihnen dieser Schätzwert sowie ein Veranlagungsbetrag mitgeteilt wird – unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie z.B. der ortsbezogenen Steuernummern. Dieser geschätzte Betrag wird auch direkt an die lokalen Gemeinden weitergeleitet; diese benötigen diese Angaben, um Ihre endgültige Steuerschuld genau zu berechnen.
Wenn Sie keine Erklärung abgeben – was passiert dann?
Das Versäumnis, die Grundsteuererklärung abzugeben, kann schwerwiegende Folgen haben – man riskiert eine Geldstrafe von bis zu 25.000 €. Wenn die Steuerbemessungsgrundlage nicht wahrheitsgemäß und genau angegeben wurde (z.B. die Wohnfläche oder die Anzahl der Garagenplätze), ist es außerdem wahrscheinlich, dass das Finanzamt eine Schätzung vornimmt, die möglicherweise nicht zu Ihren Gunsten ausfällt. Wahrscheinlich wird man Sie zunächst daran erinnern und Ihnen eine „Strafe“ androhen, bevor man später Bußgelder verhängt, falls die Erklärung immer noch unvollständig ist. Sie müssen also schnell handeln, damit die Verspätungszuschläge aus den Steuerbescheiden nicht automatisch anfallen.
Steuerberater | Private Erstellung |
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kompetente Beratung und Unterstützung bei steuerlichen Angelegenheiten | Gefahr von falschen Informationsquellen, Risiko von Fehlern und dadurch Nachforderungen |
Zeitersparnis durch professionelle Erledigung von steuerlichen Aufgaben | Komplexe Regelungen erfordern eine zeitaufwendige Recherche |
Bescheid des Finanzamt wird überprüft, notwendige Einsprüche werden eingelegt | Spätere Änderung nicht mehr möglich, wenn Grundlagen nicht rechtzeitig und begründet angegriffen werden |
Laufende Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und ggfs. Einspruch auf Basis anhängiger Verfahren | Spätere Änderung nicht möglich, auch wenn ggfs. Verfassungswidrigkeit bejaht wird |
Beauftragung führt zu Kosten | Selbsterstellung erfordert Einarbeitung in die fachliche Materie |
Impulse möglich auf Basis eines gesamthaften Querchecks der Lebenssituation | Kein Vier-Augen-Prinzip |